Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rinderhirten-Lehrgang und -Seminare
Diese AGB ist für Lehrgänge, Seminare und Schulungen die von der
Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt,
Rinderhirten Akademie (RHA) und
Rinderhirten Institut (RHI), durchgeführt werden.
Kurs von Kooperationspartner unterliegen der AGB des Kooperationspartner
1:1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, Kurse, Seminare und Schulungen (nachfolgend „Lehrgänge“) der
Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt) einschließlich deren Abteilungen:
– Rinderhirten Akademie (RHA)
– Rinderhirten Institut (RHI)
1.2 Veranstalter:
Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt)
Brahmsstraße 24, 58097 Hagen
1.3 Werden Lehrgänge von Kooperationspartnern durchgeführt, ist der jeweilige Partner alleiniger Vertragspartner. Die Rinderhirten RH gUG übernimmt keine Haftung für Inhalte, Organisation oder Durchführung. Es gelten die AGB des Kooperationspartners.
1.4 Personenbezeichnungen gelten in jeglicher Form geschlechtsneutral.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen.
2.2 Minderjährige dürfen nur nach Maßgabe von Abschnitt 3 teilnehmen.
2.3 Alle Angaben bei der Buchung müssen vollständig und zutreffend sein.
3. Minderjährige Teilnehmer
3.1 Minderjährige können nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung teilnehmen.
3.2 Voraussetzungen für Minderjährige (15–18 Jahre):
- Empfehlung eines Mitglieds des Rinderhirten gem. e.V.
- Bestätigung des ausreichenden reitlichen Könnens
- schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten
- durchgehende Anwesenheit eines Sorgeberechtigten während des Lehrgangs
3.4 Minderjährige können ausgeschlossen werden, wenn:
- das reiterliche Können nicht ausreicht,
- Aufgaben erkennbar überfordern,
- der Ablauf gestört wird,
- das Pferd ungeeignet erscheint.
3.6 Schutzkleidung (Reithelm, Sicherheitsweste etc.) ist für Minderjährige verpflichtend.
3.7 Bei der Buchung der Lehrgänge / Seminare müssen beide gesetzlichen Vertreter [BGB §1628 ff) die Buchungsunterlagen unterschreiben und ihre Zustimmung für die Teilnahme des Minderjährigen abgeben.
3.8 Während des Lehrganges / Seminar muß mindestens ein Erziehungsberechtigter die ganze Zeit anwesend und ansprechbar für den Lehrgangsleiter sein
4. Voraussetzungen für Teilnehmer und Pferde
4.1 Die Rinderhirten-Lehrgänge sind keine Reitschule; Schulpferde werden nicht gestellt.
4.2 Voraussetzungen für Teilnehmer:eigenes Pferd
- sichere Beherrschung in Schritt, Trab, Galopp
- Kontrolle im Gelände (Weide, Feld, Wald, Straße)
- eigenverantwortliche Einschätzung der Fähigkeiten
- Padock- oder stallverträglich
- jede Rasse zugelassen
- Hengste nur nach vorheriger Absprache und gegen Mehrkosten
5. Eigenverantwortung und Risikoübernahme
5.1 Der Teilnehmer erkennt an, dass Reiten und der Umgang mit Tieren ein erhöhtes Risiko birgt.
5.2 Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für sich selbst, sein Pferd und seine Ausrüstung.
5.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Dies gilt auch für Schäden am eigenen Pferd.
6. Organisation und Durchführung
6.1 Termine, Orte und Inhalte ergeben sich aus der Ausschreibung. Änderungen aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten.
6.2 Die Lehrgangsleitung wird vom Veranstalter bestimmt.
6.3 Änderungen von Inhalten, Zeiten oder Flächen sind möglich, wenn dies durch:
- Witterung,
- Bodenverhältnisse,
- Sicherheitsaspekte
- äußere Umstände
erforderlich wird.
7.1 Die Inhalte ergeben sich aus Ausschreibung und Ausbildungsplan.
7.2 Ausbilder können ersetzt werden.
7.3 Ausbildungsflächen können geändert werden.
7.4 Zeitangaben sind Richtwerte und können angepasst werden.
8. Anmeldung
8.1 Anmeldung ausschließlich über: https://www.rinderhirten.eu
8.2 Vergabe der Plätze in Reihenfolge des Eingangs.
8.3 Falsche Angaben können zum Ausschluss führen.
9. Preise und Kosten
9.1 Es gelten die Preise der Ausschreibung, inklusive Umsatzsteuer.
9.2 Kein Anspruch auf Rabatte.
9.3 Leistungen Dritter (Boxen, Unterkunft, Verpflegung etc.) sind direkt beim Drittanbieter zu zahlen.
9.4 Für Hengste können Zusatzkosten entstehen.
10. Bezahlung
10.1 Rechnungen sind binnen 7 Tagen fällig.
10.2 Teilnahme nur nach vollständiger Zahlung.
10.3 Bei Nichtzahlung kann der Platz neu vergeben werden.
10.4 Barzahlung ist ausgeschlossen.
10.5 Bei Nichtzahlung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
11. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
Es gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.
Widerruf per E-Mail an: buchung@rinderhirten.eu
Hat der Teilnehmer verlangt, dass der Lehrgang vor Ablauf der Frist beginnt, gilt:
- Widerruf nach Beginn → anteilige Kosten(siehe 12. Rücktritt) werden berechnet
- Ist der Lehrgang vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht
12.1 Rücktritt muss schriftlich über das Stornierungsformular erfolgen.
12.2 Stornokosten:
- bis 30 Tage vorher: 40 € Bearbeitungsgebühr
- bis 14 Tage vorher: 50 % der Gebühr
- unter 14 Tagen: 100 %
- Nichterscheinen: 100 %
12.4 Der Nachweis geringerer Kosten bleibt möglich.
12.5 Der Betrag wird nur auf das Auftragsgeberkonto zurücküberwiesen
13. Absage durch Veranstalter
13.1 Absage möglich bei:
- Krankheit von Ausbildern
- Tierseuchen
- Sicherheitsmängeln
- extremen Wetterlagen
- behördlichen Vorgaben
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.
14. Verkürzung oder Abbruch
14.1 Der Veranstalter kann abbrechen oder verkürzen, wenn Sicherheitsgründe bestehen.
14.2 Erstattung bei Verkürzung:
- 1 Tag Ausfall bei 2-Tages-Lehrgang → 40 % Rückerstattung
- Alternativ: Ersatztermin
Ausschluss ohne Erstattung bei:
- Missachtung von Anweisungen
- Sicherheitsrisiken
- gesundheitlichen Problemen von Pferd oder Reiter
- grobem Fehlverhalten
- Krankheitsverdacht bei Pferd im Herkunftsbestand (Stall, Region,...)
16. Foto- und Videoaufnahmen
16.1 Aufnahmen durch den Veranstalter, Presse, andere Teilnehmer dürfen nur nach freiwilliger schriftlicher Einwilligung genutzt werden. -> Anmeldeformular
16.2 Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Bescheinigungen werden nur bei vollständiger Teilnahme ausgestellt.
Prüfungen werden nur in entsprechend ausgeschriebenen Lehrgängen angeboten.
19.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; begrenzt auf typische, vorhersehbare Schäden.
19.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
19.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Es gilt die Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO unter:
https://www.rinderhirten.eu/datenschutz
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Für Unternehmer ist Gerichtsstand Hagen (NRW)
Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
T. u. M. Hubricht
Brahmsstraße 24
D-58097 Hagen
Steuernummer : 321/5806/0736
Stand: 12/2024